Als Hohlboden bezeichnet man eine Systembodenbauart mit flächiger Tragschicht, die auf speziellen Unterkonstruktionen gelagert wird, um einen Hohlraum zwischen der Tragschicht und der Rohdecke zur Durchführung von Installationen für Telekommunikation, Elektroanschlüsse, Heizung, Lüftung usw. zu bilden.
Die Doppelbodenplatten bestehen in der Regel aus Holz, Zementfaser, Anhydrit, Gips, Stahl oder Aluminium. Diese Platten liegen auf Doppelbodenstützen aus Stahl oder Aluminium auf. Die Stützen können an ihren Köpfen durch Rasterstäbe miteinander verbunden sein. In den so geschaffenen Hohlraum können sämtliche Installationen für z.B. Kommunikation, Strom, Wasser integriert werden.
Außerdem wird vor allem in Reinräumen der Doppelboden oft dazu genutzt, durch unzählige kleine Löcher und somit einer sehr großen Strömungsquerschnittsfläche die Abluft aus dem Raum zu befördern, so dass sich eine laminare Luftströmung von der Decke zum Boden im Raum einstellt. Dabei stellt der gesamte Hohlraum quasi einen Luftkanal dar.
Die Leistungsnachweise für diese Böden erfolgen nach EN 12825 für Doppelböden.
Die Tragschicht besteht häufig aus gegossenem Estrichmörtel auf einer dünnen verlorenen Schalung. Die verlorene Schalung besteht in der Regel aus Holz, Gipsfaserplatten, Zementfaserplatten oder speziellen Gipskartonplatten.
Diese Schalungsplatten liegen auf Stützen aus Metall oder mineralischem Werkstoffen auf. Eine Variante ist der sogenannte Trockenhohlboden mit Tragschichten aus Plattenwerkstoffen.
Die Leistungsnachweise für diese Böden erfolgen nach DIN EN 13213.
Als Doppelboden bezeichnet man eine Systembodenbauart als aufgeständerte Bodenkonstruktion bestehend aus industriell hergestellten modularen Elementen, im wesentlichen Platten und Stützen.